Access-Markenrichtlinie
Zugriff auf die Grundsätze zur Markennutzung
OnTheGoSystems Limited besitzt und überwacht die Access-Marke. Daher ist jede Verwendung des Namens als Teil eines Projekts, Produkts, einer Dienstleistung, Domain oder eines Firmennamens, der mit der Access-Marke identisch oder ähnlich ist, unbefugt.
OnTheGoSystems Limited wendet jedoch mehrere Grundsätze an, um die Verwendung der Marke zu gestatten.
Im Folgenden wird erläutert, wie mit OnTheGoSystems verbundene Unternehmen und Projekte den Namen Access verwenden dürfen und wie nicht.
- OnTheGoSystems Limited ist daran interessiert, dass andere die Access-Marke in einer Weise verwenden, die das Geschäft von OnTheGoSystems Limited fördert.
- OnTheGoSystems Limited ist daran interessiert, jedem die Verwendung des Namens Access zu verweigern, um sich unlauter zu bereichern oder diejenigen zu verwirren, die nach offiziellen OnTheGoSystems-Ressourcen suchen.
Richtlinie zur Nutzung der Access-Marke
OnTheGoSystems Limited wird die unbefugte Verwendung des Namens als Teil eines Projekts, Produkts, einer Dienstleistung, Domain oder eines Firmennamens, der mit der Access-Marke identisch oder ähnlich ist, verhindern.
OnTheGoSystems Limited kann jedoch einer Person oder einem Unternehmen (im Folgenden „Benutzer“) die Erlaubnis erteilen, den Namen Access für Projekte zu verwenden, die ALLE folgenden Kriterien erfüllen:
- Das Projekt des Benutzers bewirbt Produkte und Dienstleistungen von OnTheGoSystems
- Das Projekt des Benutzers ist nichtkommerzieller Natur, mit Ausnahme der Deckung von Kosten oder der Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen. Die Verwendung der Access-Marke für Projekte, die auf Gewinn ausgerichtet sind, gilt als unbefugte Nutzung.
- Das Projekt des Benutzers bewirbt keine Unternehmen, die die GPL-Lizenz (General Public License) nicht einhalten.
- Das Projekt des Benutzers ist nicht mit Unternehmen verbunden, die die GPL-Lizenz nicht einhalten.
Zulässige Nutzung der Access-Marke
Wenn das Projekt des Benutzers alle diese Kriterien erfüllt, gestattet OnTheGoSystems Limited die Verwendung des Namens Access für jede Verwendung, die nicht als Teil eines Domainnamens erfolgt.
Die zulässige Verwendung des Namens Access beschränkt sich auf die Bezugnahme auf die Dienstleistungen des Benutzers und/oder die Erläuterung dieser. Es ist dem Benutzer nicht gestattet, den Namen Access als Teil eines Produkt-, Projekt-, Dienstleistungs-, Domain- oder Firmennamens zu verwenden. Es ist dem Benutzer nicht gestattet, den Namen Access in irgendeiner Weise zu verwenden, die eine Zugehörigkeit zu oder eine Unterstützung durch OnTheGoSystems Limited oder das OnTheGoSystems Open-Source-Projekt suggeriert.
Beispiele für die zulässige Verwendung der Access-Marke
Ein Benutzer, der ein Beratungsunternehmen ist, darf beispielsweise sein Geschäft als Webdienstleistungsunternehmen beschreiben, das Produkte oder Dienstleistungen unter Access Consulting für kleine Unternehmen anbietet; der Benutzer, der ein Beratungsunternehmen ist, darf sein Unternehmen nicht „The Access Consulting Company“ nennen.
Ein Benutzer darf den Namen Access im Rahmen einer Seite erwähnen, die die Produkte oder Dienstleistungen des Benutzers beschreibt; der Benutzer darf den Namen Access nicht als Teil des Firmen- oder Produktbrandings des Benutzers selbst verwenden.
Es ist keinem Benutzer gestattet, den Namen Access als Teil eines Domainnamens zu verwenden oder die Marke in der Werbung zu nutzen.
Zusammenfassung
Die Richtlinie soll die kommerziellen Aktivitäten rund um OnTheGoSystems nicht einschränken. OnTheGoSystems fördert OnTheGoSystems-basierte Unternehmen, und viele von ihnen florieren in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie.
Die Abkürzung „WP“ ist nicht durch die Access-Marke geschützt und kann frei verwendet werden.
Wenn Sie Zweifel an der Verwendung des Namens Access haben, wenden Sie sich bitte an kontaktieren Sie OnTheGoSystems Limited, um dies zu klären.